Berechnung des wahrscheinlichen Geburtstermins:
Schwangerenvorsorge bedeutet u.a. – nur 4% der Kinder erblicken das Licht der Welt am errechneten Geburtstermin. Alle anderen kommen früher oder später, immerhin 90% innerhalb von 4 Wochen rund um den Termin (SSW 38+0 bis 42+0).
Daher kann es entlastend für die Schwangere und ihren Partner sein, den genauen Termin innerhalb der Verwandtschaft nicht ausdrücklich mitzuteilen, sondern hier etwas Spielraum nach hinten einzuplanen: Es ist ausgesprochen anstrengend, wenn man selbst wartet und alle anderen von Tag zu Tag um weitere Geduld bitten muß!
Krebsvorsorge
Bei den regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft informiert der Frauenarzt die werdende Mutter über die zu erwartenden Veränderungen und die Möglichkeiten der vorgeburtlichen Diagnostik. Außerdem gibt er ihr Verhaltenshinweise.
Durch diese intensive Betreuung während der Schwangerschaft sollen gesundheitliche Risiken für Mutter und Kind frühzeitig erkannt und wenn nötig behandelt werden.
Die Inhalte der ärztlichen Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in den Mutterschafts-Richtlinien festgelegt.
Die jeweiligen Untersuchungsergebnisse werden in den Mutterpass eingetragen. Diesen Pass sollte eine Schwangere immer bei sich tragen, damit bei Komplikationen auch ein fremder Arzt schnell reagieren kann.
Wichtig: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Zeit für die Schwangerenvorsorge ohne Verdienstausfall freizugeben!
Regelmäßige Untersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge
Neben einem ausführlichen Gespräch, der Anamneseerhebung bei der Erstuntersuchung, sowie kürzeren Gesprächen bei jedem Kontrollbesuch sollten folgende Untersuchungen vorgenommen werden:
Vaginale Untersuchung: Beurteilung des Gebärmutterhalses und des Muttermundes, bei Bedarf Untersuchung der Scheidenflora.
Tastuntersuchung des Bauches: Hierbei gewinnt der Arzt Informationen über Größe und Lage des Kindes sowie den Stand der Gebärmutter.
Kontrolle des Körpergewichts: Eine schnelle Gewichtszunahme kann auf eine vermehrte Flüssigkeitseinlagerung ins Gewebe (Ödeme ) zurückzuführen sein.
Blutdruckmessung: Ein ständig erhöhter Blutdruck kann für den weiteren Schwangerschaftsverlauf problematisch werden (Gestose) und muss unter Umständen behandelt werden.
Untersuchung des Urins: Der Test erfolgt auf Eiweiße, Zucker, Nitrit, Blut und bei Bedarf auf bakterielle Infektionen.
Kontrolle von Blutwerten: Ab dem sechsten Schwangerschaftsmonat wird der Hämoglobingehalt bestimmt, um eine Blutarmut feststellen zu können.
Ultraschall -Untersuchungen erfolgen mehrmals im Lauf der Schwangerschaft, um das Alter des Ungeborenen zu bestimmen, dessen körperliche Entwicklung zu überprüfen und Mehrlingsschwangerschaften zu erkennen.
Spezielle Untersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge
Weitere Untersuchungen, die einmalig beziehungsweise bei Bedarf mehrmals durchgeführt werden, kann der behandelnde Arzt bei medizinischer Notwendigkeit direkt mit der TK abrechnen. Dies sind:
Blutgruppenbestimmung: Die Bestimmung der Blutgruppenzugehörigkeit der werdenden Mutter ist unter anderem wichtig, falls Bluttransfusionen notwendig werden sollten. Diese Untersuchung erfolgt nur, wenn die Blutgruppenzugehörigkeit der Mutter nicht bekannt ist. Sie spielt auch eine Rolle bei einem Vaterschaftsnachweis.
Bestimmung des Rhesusfaktors: Der Rhesusfaktor ist eines der Blutgruppenmerkmale. Diese Untersuchung erfolgt nur, wenn der Rhesusfaktor der Mutter nicht bekannt ist. Die Unterscheidung erfolgt in Rhesusfaktor positives (rhesus-positiv) beziehungsweise Rhesusfaktor negatives (rhesus-negativ) Blut. Bei rhesus-negativer Mutter und rhesus-positivem Kind kann es zur Bildung von Anti-D-Antikörpern im mütterlichen Blut kommen. Dies sind spezielle Eiweiße, die gegen den Rhesusfaktor gerichtet sind. In einer späteren Schwangerschaft können sie für ein wiederum rhesus-positives Kind ein ernstes Gesundheitsrisiko darstellen.
Der Antikörpersuchtest: Die Bestimmung der Anti-D-Antikörper erfolgt routinemäßig zweimal in der Schwangerschaft, bei rhesus-negativen Müttern mehrmals. Wenn sich bis zur 28. bis 30. Woche bei einer rhesus-negativen Mutter keine Anti-D-Antikörper nachweisen lassen, wird eine Anti-D-Prophylaxe durchgeführt. Dabei spritzt man der Mutter die Anti-D-Antikörper und verhindert dadurch, dass der Körper der Mutter selbst Antikörper bildet, wenn sie mit dem Blut des Kindes in Berührung kommt. Gleichzeitig erfolgt ein Suchtest auf Antikörper gegen die Antigene C, c, E, e, Kell, Fy und S.
Bestimmung des Rötelntiters: Bei Schwangeren ohne Nachweis über zwei Rötelnimpfungen wird untersucht, ob sie Antikörper gegen das Rötelnvirus im Blut hat. Röteln sind eine an sich meist harmlose Krankheit, die aber in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft zu ernsten Schädigungen des Kindes führen kann. Schwangere, die keine Antikörper gegen Röteln im Blut haben, sollten unbedingt den Kontakt zu Erkrankten vermeiden. Bei Verdacht auf eine erfolgte Infektion sollten diese Frauen sofort den Arzt aufsuchen.
Untersuchung auf eine Chlamydien-Infektion: Es erfolgt ein Nachweis von Chlamydien-DNA in einer Urinprobe. Chlamydien können einen vorzeitigen Blasensprung verursachen und während der Geburt das Neugeborene infizieren. Besonders gefürchtet ist eine Infektion der Augen des Neugeborenen. Daher muss eine Infektion mit Chlamydien während der Schwangerschaft behandelt werden.
Blutuntersuchung auf eine Infektion mit Treponema pallidum, dem Erreger der Syphilis
Toxoplasmose-Test bei begründetem Verdacht